Stromtarife verstehen

Ein Tarif setzt sich aus mehreren Elementen zusammen:

  1. Energietarif
  2. Netznutzungstarif
  3. Leistung
  4. Messtarif
  5. Abonnement, falls zutreffend
  6. Steuern und Abgaben

Dieses Dokument beschreibt jedes dieser Elemente im Detail.

Energietarif

Hierbei handelt es sich um den Preis für die Elektrizität als Ware. Ihr Liefervertrag kann je nach Anbieter auch Hochtarif- und Niedertarifzeiten enthalten. Während der Hochtarifzeiten ist die Nachfrage gross und der Strom teurer. Umgekehrt entsprechen die Niedertarifzeiten den Perioden geringer Nachfrage, in denen die kWh günstiger ist.

Netznutzungstarif

Wie jede Ware muss auch der Strom zu Ihrem Standort transportiert werden. Die Verteilnetzbetreiber stellen diese Dienstleistung in Rechnung.

Der Netznutzungstarif umfasst mehrere Komponenten:

  1. Das lokale Netz, das vollständig von Ihrem EW/VNB verwaltet wird.
  2. Das nationale Netz, das von Swissgrid verwaltet wird.
  3. Bundesabgaben auf den Transport:
    1. Solidaritätskosten für den Transport: Dieses Element wird 2026 eingeführt und beträgt 0,5 Rp./kWh. Es dient der Finanzierung von Arbeiten in den lokalen Netzen und der vorübergehenden Unterstützung bestimmter Industrien.
    2. Winterstromreserve: Diese Abgabe, die ebenfalls der MwSt. unterliegt, beträgt 0,41 Rp./kWh. Diese Finanzierung stammt aus der Verordnung vom 25. Januar 2023 über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter.
    3. Systemdienstleistungen: Von Swissgrid in Rechnung gestellte Leistungen zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts und der Stabilität des Stromnetzes. Diese Leistung beträgt 0,27 Rp./kWh im Jahr 2026.

Alle diese Abgaben sind Erhebungen von Swissgrid, die dafür verantwortlich ist. Sie unterliegen alle der MwSt.

Leistung

Je nach Ihrem Tarifprodukt kann Ihrem Standort auch die von Ihrer Anlage beanspruchte Maximalleistung in Rechnung gestellt werden. Bei hoher Nachfrage muss Ihr EW/VNB seine Infrastruktur anpassen, um die erforderliche Leistung bereitzustellen.

Bei einigen EW/VNB wird jedes Mal, wenn die Maximalleistung steigt, diese zum Referenzwert für das ganze Jahr. Der EW/VNB verrechnet dann die vorangegangenen Zeiträume mit dem neuen Wert nach.

Bei anderen EW/VNB wird nur die monatliche Leistungsspitze in Rechnung gestellt.

Messtarif

Dieser 2026 eingeführte Tarif deckt die Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Stromzähler: seine Installation und Ablesung. Im Falle eines ZEV gibt es im Prinzip nur einen in Rechnung gestellten EW/VNB-Zähler: den Eingabe-Zähler.

Die Preise variieren je nach Spannung, Zählertyp und Ihrem EW/VNB:

  • Niederspannungszähler (NS) <80 Ampere
  • Niederspannungszähler (NS) >80 Ampere
  • Mittelspannungszähler (MS)
  • Hochspannungszähler (HS)
  • Virtueller Zähler (zum Beispiel im Rahmen eines vZEV oder einer LEG)

Abonnement

Einige Verteilnetzbetreiber stellen ein festes Abonnement in Rechnung, das unabhängig von Ihrem Verbrauch die administrativen Kosten für Ihren Anschluss deckt. Der Betrag variiert je nach Ihrem Tarifprodukt.

Steuern und Abgaben

  • Es gibt eine Bundesabgabe, die von allen Lieferanten erhoben wird und 2,3 Rp./kWh beträgt. Diese Abgabe unterliegt der MwSt.
  • Die Kantone können eine kantonale Abgabe erheben. Diese unterliegt nicht der MwSt.
  • Die Gemeinden können ebenfalls eine spezifische Abgabe hinzufügen, die ebenfalls nicht der MwSt. unterliegt.
  • Kantonale und kommunale Gebühren können ebenfalls hinzukommen. Diese unterliegen der MwSt.

Wie haben wir abgeschnitten?

Verteilung der PV Produktion am Gesamtverbrauch des Standorts

Kontakt