Stromtarife verstehen

Ein Tarif setzt sich aus mehreren Elementen zusammen:

  1. Tarif für die Energie
  2. Tarif für den Transport
  3. Leistung
  4. Tarif für die Messung
  5. Abonnement, falls zutreffend
  6. Taxes

Dieses Dokument beschreibt jedes dieser Elemente im Detail.

Tarif für die Energie

Dabei handelt es sich um den Tarif für Elektrizität als Ware. Ihr Liefervertrag kann je nach Anbieter auch Hochtarif- und Niedertarifzeiten enthalten. Während der Hochtarifzeiten ist die Nachfrage hoch und der Strom teurer. Umgekehrt entsprechen die Niedertarifzeiten Zeiträumen mit geringer Nachfrage, in denen die kWh günstiger ist.

Tarif für den Transport

Wie jede Ware muss auch der Strom zu Ihrem Standort transportiert werden. Die Netzbetreiber stellen diese Dienstleistung in Rechnung.

Der Transporttarif umfasst mehrere Komponenten:

  1. Das lokale Netz, das vollständig von Ihrem EW/VNB verwaltet wird.
  2. Das nationale Netz, das von Swissgrid verwaltet wird.
  3. Eidgenössische Abgaben auf den Transport:
    1. Solidarkosten für den Transport: Dieses Element wird 2026 eingeführt und beträgt 0,5 Rp./kWh. Es dient der Finanzierung von Arbeiten in den lokalen Netzen und der vorübergehenden Unterstützung bestimmter Industrien.
    2. Winterstromreserve: Diese Abgabe, die ebenfalls der MwSt. unterliegt, beträgt 0,41 Rp./kWh. Diese Finanzierung stammt aus der Verordnung vom 25. Januar 2023 über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter.
    3. Systemdienstleistungen: Von Swissgrid in Rechnung gestellte Leistungen zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts und der Stabilität des Stromnetzes. Diese Leistung beträgt im Jahr 2026 0,27 Rp./kWh.

Alle diese Abgaben sind Erhebungen von Swissgrid, die dafür verantwortlich ist. Sie unterliegen alle der MwSt.

Leistung

Je nach Ihrem Tarifprodukt kann Ihrem Standort auch die von Ihrer Anlage beanspruchte maximale Leistung in Rechnung gestellt werden. Bei hoher Nachfrage muss Ihr EW/VNB seine Infrastrukturen anpassen, um die erforderliche Leistung bereitzustellen.

Bei einigen EW/VNB wird jedes Mal, wenn die maximale Leistung steigt, diese zum Referenzwert für das ganze Jahr. Der EW/VNB verrechnet dann die vorangegangenen Zeiträume mit dem neuen Wert neu.

Bei anderen EW/VNB wird nur die monatliche Leistungsspitze in Rechnung gestellt.

Tarif für die Messung

Dieser im Jahr 2026 eingeführte Tarif deckt die Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Stromzähler ab: seine Installation und seine Ablesung. Im Falle eines ZEV gibt es im Prinzip nur einen in Rechnung gestellten EW/VNB Zähler: den Eingabe-Zähler.

Die Preise variieren je nach Spannung, Zählertyp und Ihrem EW/VNB:

  • Niederspannungszähler (NS) <80 Ampere
  • Niederspannungszähler (NS) >80 Ampere
  • Mittelspannungszähler (MS)
  • Hochspannungszähler (HS)
  • Virtueller Zähler (z. B. im Rahmen eines vZEV oder einer LEG)

Abonnement

Einige Netzbetreiber stellen ein festes Abonnement in Rechnung, das unabhängig von Ihrem Verbrauch ist und die mit Ihrem Anschluss verbundenen Verwaltungskosten deckt. Der Betrag variiert je nach Ihrem Tarifprodukt.

Taxes

  • Es gibt eine eidgenössische Abgabe, die von allen Anbietern erhoben wird und 2,3 Rp./kWh beträgt. Diese Abgabe unterliegt der MwSt.
  • Die Kantone können eine kantonale Abgabe erheben. Diese unterliegt nicht der MwSt.
  • Die Gemeinden können ebenfalls eine spezifische Abgabe hinzufügen, die ebenfalls nicht der MwSt. unterliegt.
  • Kantonale und kommunale Gebühren können ebenfalls hinzukommen. Diese unterliegen der MwSt.

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