Virtueller Assistent
Installateur
Leitfaden zum Start
Lösungen und Dokumentationsstruktur
Bestellung und Inbetriebnahme von Geräten
Allgemeine Verkaufsbedingungen und Garantie
Anschluss
Gateway und Kommunikation
Community - Strommessung - RCP
Heating - Heizung und Wassermessung
Mobility - Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Washaccess – Wäschereimanager
EBike – Laden von Elektrofahrrädern
Optimierung des Eigenverbrauchs
Energiemonitoring des Gebäudes
Ausstattungen und Installation
Gateway Climkit
4G-Router
LAN-Router
RS485-Ethernet-Konverter
Switch Ethernet DIN POE
WiFi-Netzwerk
Stromzähler
MBus-RS485-Konverter
Heizungs- und Wasserzähler
Ladenstationen
Modul I/O 4 Relais 8 DI
RFID-Lesegeräte
Relaiszähler
Konfiguration und Inbetriebnahme
Inbetriebnahme
Erste Schritte zur Inbetriebnahme
Router hinzufügen
Climkit-Gateway hinzufügen
Konfiguration von Stromzählern
Ladestationen konfigurieren
Wärme- und Wasserzähler konfigurieren (MBus)
Optimierung über Relais und EV-Ladenstationen
Überprüfung des Anschlusses der Zähler
Erweiterte Konfiguration
Gateway Einstellung
Einrichten des Cloud Gateways (MQTT)
Konfigurieren von RFID-Lesegeräten
IP-Netzwerkkonfiguration und Router
RS485-Ethernet TCP/IP-Konverter
Konfigurieren Sie Teltonika RUT241
Einrichten von Anzeigebildschirmen
Konfigurieren von Modbus-Zählern
Verarbeitung von Zähldaten
Zähler manuell ablesen
Inepro PRO380 Messgeräte und andere
Konfiguration Ladestation Zaptec
Konfiguration Ladestation ABB
Konfiguration Ladestation Schneider EVlink Pro AC
Eigentümer
Administrative Einführung
Erste Schritte – Administrator-Setup
Formular - 1. Kontaktdaten
Formular - 2. Lösungen
Formular - 3. Tarife
Vertrag und auszufüllende Dokumente
Online-Konto für Eigentümer
Informationsflyer für Anwohner
Online-Zugang, RFID-Badge und Ladestationen
FAQ und weitere Informationen
Bewohner/in
Plattform
Zugriff auf die Plattform
Terminologie
Standort
Parameter
Erstellung/Bearbeitung einer Notiz oder eines zu behandelnden Problems
Ein Problem zu lösen schließen
Hinzufügen/Ändern des/der Gebäude(n)
Geräte hinzufügen/bearbeiten
Grundlegende Informationen einer Website bearbeiten
Verwaltung
Konto
Rechnungen eines Kontos anzeigen und herunterladen
Zugänge zur Plattform an einen Kontakt senden
Postadresse für die Rechnungsstellung hinzufügen/ändern
Wechsel der Abgleichmethode
Tarife und Abrechnungspunkte
Erstellung/Bearbeitung eines Rechnungspunkts
Umzug anmelden
Zuweisung eines Kontos zu einem Abrechnungsstandort
Erstellung/Bearbeitung eines Verbrauchstarifs
Standardgebühr für einen Rechnungszeitraum hinzufügen/ändern
Erstellung/Bearbeitung eines Verbrauchstarifs.
Ausgabe eines Verbrauchstarifs
RFID-Ausweise
Buchhaltung
Werkzeuge
Visualisierung
Kostenabrechnungen
Einführung in das Tool Kostenabrechnung
Fakturierung/Hinzufügen einer allgemeinen Spesenrechnung zu einer Kostenabrechnung
Die Erfassung der erhaltenen Anzahlungen eines Kostenabrechnungsberichts
Besonderheiten der Heizkosten und der Warmwasserbereitung
Überprüfen und Herunterladen der Zählerstände für den Abrechnungszeitraum.
Kostenverteilung und Gebührenabrechnung durchführen
Einzelverbrauch während der Abrechnungsperiode exportieren
API
- Alle Kategorien
- Eigentümer
- FAQ und weitere Informationen
- Einrichtung eines ZEV
Einrichtung eines ZEV
Aktualisiert
von Nicolas Vodoz
Die Gründung eines ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) muss dem VNB (Verteilnetzbetreiber) gemeldet werden. Die Meldung kann bei der Anschlussanfrage der Gebäude oder der Produktionsanlage erfolgen. Diese Anfrage wird in der Regel vom verantwortlichen Elektroinstallateur gestellt.
Bei Räumlichkeiten mit bestehenden Mietverträgen (Bestandsgebäude)
Der Mieter kann wählen, ob er dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) beitreten oder in der Grundversorgung des Verteilnetzbetreibers (VNB) verbleiben möchte.
In diesem Fall muss der Grundstückseigentümer den VNB darüber informieren, dass die betroffenen Mieter dem ZEV beitreten werden, was die Beendigung ihrer rechtlichen Beziehung zum VNB in Bezug auf die Stromversorgung zur Folge hat. Siehe Musterbrief unten.
Einige VNB können von den betroffenen Mietern verlangen, ein Formular zu unterschreiben, das ihre Integration in den ZEV bestätigt.
Wenn einige Mieter den Beitritt zum ZEV ablehnen, muss der VNB sie weiterhin mit Strom versorgen und ihren individuellen Verbrauch messen. In diesem Fall wird ihr VNB-Zähler entweder vor dem ZEV-Zähler (Hauseinführung) angeschlossen oder von diesem abgezogen. Beim Auszug eines Mieters wird der VNB-Zähler durch einen privaten Zähler ersetzt und der neue Mieter tritt dem ZEV bei.
Es ist unerlässlich, dass das oben beschriebene Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, bevor mit den Änderungen an der Elektroverteilung, wie dem Austausch der Zähler oder der Installation eines VNB-Zählers für die Hauseinführung, begonnen wird.
Standardbrief an Mieter
Der untenstehende Musterbrief kann verwendet werden, um die Bewohner zu informieren und ihre Zustimmung zur Gründung eines ZEV zu sammeln:
Bei mietfreien Räumlichkeiten (Neubau)
Sind die Räumlichkeiten bei der Bildung der Wohngemeinschaft mietfrei (zum Beispiel bei einem Umzug oder bei einem Neubau), kann der Eigentümer die neuen Mieter zur Integration in die Wohngemeinschaft verpflichten, indem er diese Verpflichtung in den Mietvertrag aufnimmt.
Mietvertragsklausel für ZEV
Hier ist die Klausel, die in den Mietvertrag eingefügt werden muss, um einen ZEV einzurichten:
Mit der Unterzeichnung dieses Mietvertrags tritt der Mieter der in diesem Mietvertrag beschriebenen Wohnung einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gemäß den Bestimmungen der Artikel 16 bis 18 des Bundesgesetzes über die Energie (EnG) bei. Im Rahmen eines ZEV wird der von den Photovoltaikanlagen des Gebäudes erzeugte Strom direkt vor Ort von allen Mietern genutzt. Wenn die Photovoltaikanlage weniger Strom produziert, als das Gebäude verbraucht, wird der zusätzliche Strom aus dem Netz entnommen und vom Stromlieferanten gekauft.
Der Vermieter ist der Vertreter des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV), verantwortlich für die Stromversorgung, die Zählung und die Abrechnung der Mieter. Die dem Mieter zuzurechnenden Kosten sind folgende:
- Kosten für aus dem Netz entnommenen Strom
- Kosten für selbst verbrauchten Solarstrom
- Kosten einzelner Zähler
- Kosten für das Management (Zählerablesung, Verwaltung und Abrechnung)
Der Vermieter kann die Verwaltung des ZEV an einen Drittanbieter auslagern. In jedem Fall kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, wenn die Stromversorgung aus dem Netz (Blackout) oder aus der Photovoltaikanlage unterbrochen wird.