Informationen für Einwohner/innen

Nicolas Aktualisiert von Nicolas

1. Einrichtung einen ZEV

Post an die Bewohner

Das folgende Musterschreiben kann verwendet werden, um die Bewohner über die Einrichtung einen ZEV zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen.

2. Mietvertragsklausel für ZEV

Hier ist die Klausel, die in den Mietvertrag für die Einrichtung einen ZEV eingefügt werden muss:

Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Mietvertrags tritt der Mieter der Wohnung, die Gegenstand dieses Mietvertrags ist, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gemäß den Bestimmungen der Artikel 16 bis 18 des Bundesgesetzes über die Energie (EnG) bei und wird Teil dieser Gemeinschaft.

Im Rahmen einen ZEV wird der von der Photovoltaikanlage des Gebäudes erzeugte Strom direkt vor Ort von allen Mietern genutzt. Wenn die PV-Anlage weniger Strom erzeugt, als das Gebäude verbraucht, wird der zusätzliche Strom aus dem Netz entnommen und vom Stromversorger gekauft.

Der Vermieter ist den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), der für die Stromlieferung, die Zählung und die Rechnungsstellung an die Mieter verantwortlich ist. Die dem Mieter zurechenbaren Kosten sind wie folgt:

  • Die Kosten für den verbrauchten Strom (gemessen durch individuelle Zähler, die für jeden Mieter installiert wurden).
  • Die Kosten für die Verwaltung (Ablesen der Zähler, Verwaltung und Rechnungsstellung).

Der Vermieter kann die Verwaltung den ZEV an einen Drittanbieter auslagern. In jedem Fall kann der Vermieter nicht für eine Unterbrechung der Stromversorgung aus dem Netz (Blackout) oder der Photovoltaikanlage haftbar gemacht werden.

Weitere Informationen : Leitfaden Eigenverbrauch

3. Informationsflyer für die Nutzer

Wenn Sie eine unserer Lösungen in Ihrem Gebäude verwenden oder anbieten, informieren Sie bitte die Endnutzer.

Unten finden Sie die PDF-Dokumente, die Sie ihnen geben können, damit sie die Nutzungsmöglichkeiten sowie die Funktionsweise unserer Systeme vollständig verstehen.

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