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Abrechnungstarife

Alles, was durch die Zähler gemessen wird, kann in Rechnung gestellt werden.

Auch andere fixe Gebühren wie Verwaltungsgebühren können in Rechnung gestellt werden mittels Andere Gebühren und Abonnements.

Die Tarife werden bei der administrativen Einrichtung festgelegt und können später über das Online-Portal geändert werden.

1. Elektrizität

Die Elektrizität wird in kWh gemessen.

Sie wird sowohl für die Stromzähler als auch für die Ladestationen für Elektrofahrzeuge, den Wäschereimanager usw. in Rechnung gestellt.

Je nach Herkunft der Energie (Solar oder Netz) und dem Zeitpunkt des Verbrauchs am Tag oder Wochentag wird ein unterschiedlicher Tarif angewendet.

Im Rahmen der ZEV in Mietwohnungen ist die Tarifgestaltung reglementiert. Siehe Tarifierung im Rahmen der ZEV.

Wir haben somit die folgenden verschiedenen Stromtarife:

Elektrizität aus dem Netz

  • Einfach-Tarif Netz: Einheitstarif für den ganzen Tag (24h/24)
  • Doppel-Tarif Netz: Hochtarif (auch als Hauptzeit bezeichnet - HZ) und Niedertarif (auch als Nebenzeiten bezeichnet - NZ).

Die Wahl zwischen Einfach- oder Doppeltarif wird in der Regel durch die Lieferart des lokalen EW/VNB bestimmt.

Dieser bestimmt auch die Stunden für Hoch- und Niedertarif. Im Allgemeinen ist der Tarif nachts sowie samstags und sonntags den ganzen Tag niedrig.

Solarelektrizität (aus der Installation)

  • Einfach-Tarif Solar: Einheitstarif für den ganzen Tag (24h/24)
  • Doppel-Tarif Solar: Hochtarif (auch als Hauptzeit bezeichnet) und Niedertarif (auch als Nebenzeiten bezeichnet).

Leistungsgebühren

In einigen Fällen berechnet der Netzbetreiber Leistungsgebühren (in kW).

Diese Gebühren entsprechen dem maximalen Leistungsspitze, die während eines Monats oder eines Jahres verbraucht wurde.

Er wird definiert durch die Menge an Energie (kWh), die während einer 1/4 Stunde maximal verbraucht wurde, multipliziert mit 4.

Durch die Eingabe eines Leistungstarifs im Portal werden diese Leistungsgebühren proportional zur eigenen Leistungsspitze auf die Nutzer des Standorts verteilt und erscheinen auf ihrer Rechnung oder Einzelabrechnung.

Zuschlag für bestimmte Lösungen

Bei den Lösungen Mobility (Ladestationen), Washaccess (Wäschereimanager) und eBike (Aufladen von Elektrofahrrädern) kann der Eigentümer einen erhöhten kWh-Tarif festlegen, um sowohl die Stromkosten als auch die Kosten für die Bereitstellung und Abschreibung der Ausrüstungen zu decken.

Es wird beispielsweise empfohlen, einen Tarif von CHF 1.00 bis CHF 1.50 pro kWh für die Nutzung von Waschküchen und das Aufladen von Elektrofahrrädern zu berechnen.

2. Andere fixe Gebühren

Fixe Gebühren werden unabhängig vom Verbrauch in Rechnung gestellt.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um folgende Posten:

  • Climkit Verwaltungsgebühren je nach installierten Lösungen
  • EW/VNB Gebühren für den Zähler, verteilt auf die Verbraucher
  • Miete oder Bereitstellung einer Ladestation durch den Eigentümer. Empfohlener Preis: CHF 30.- bis 40.- pro Monat.

Der Eigentümer oder der Verwalter kann frei entscheiden, ob er diese den Bewohnern belastet oder nicht. Falls ja, erscheinen diese Posten eindeutig auf den Abrechnungen oder Rechnungen, die an die Bewohner gesendet werden.

3. Thermische Energie und Wasser

Im Allgemeinen werden die thermische Energie (Heizung) und das Wasser nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern die damit verbundenen Kosten werden einfach proportional zum individuellen Verbrauch verteilt (siehe Nebenkostenabrechnung unten).

Dennoch ist es in manchen Fällen möglich, diese Art des Verbrauchs mit einem kWh-Tarif für Thermik und einem m³-Tarif für Wasser abzurechnen (Thermische Verträge, Camping usw.).

Climkit zieht keine Anzahlung ein.

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Abrechnung im Rahmen der ZEV

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