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Abrechnungstarife

Alles, was von den Zählern gemessen wird, kann in Rechnung gestellt werden.

Andere fixe Gebühren wie Verwaltungsgebühren können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

Die Tarife werden während der administrativen Einrichtung festgelegt und können später über das Online-Portal geändert werden.

1. Elektrizität

Die elektrische Energie wird in kWh gemessen.

Sie wird sowohl für Stromzähler als auch für Ladestationen für Elektrofahrzeuge, das Kollektive Wäschemanagement usw. in Rechnung gestellt.

Je nach Herkunft der Energie (Solarbezug (Eigenverbrauch) oder Netzbezug) und dem Zeitpunkt des Verbrauchs während des Tages oder der Woche wird ein unterschiedlicher Tarif angewendet.

Im Rahmen eines ZEV in Mietobjekten ist die Preisgestaltung reglementiert. Siehe Tarifgestaltung im Rahmen des ZEV.

Wir haben folgende verschiedene Tarife für Elektrizität:

Elektrische Energie aus dem Netz

  • Netzbezug (Normaltarif): Einheitstarif für den ganzen Tag (24h/24)
  • Netzbezug (Doppeltarif): Hochtarif (auch Heures Pleines - HP genannt) und Niedertarif (auch Heures Creuses - HC genannt).

Die Wahl zwischen Einfach- oder Doppeltarif wird in der Regel durch die Liefermethode des lokalen EW/VNB definiert.

Dieser legt auch die Zeiten für Hochtarif und Niedertarif fest. In der Regel ist der Tarif nachts sowie am Samstag und Sonntag den ganzen Tag über niedrig.

Solarer Strom (aus der Photovoltaikanlage)

  • Solarbezug (Eigenverbrauch) Einfachtarif: Einheitstarif für den ganzen Tag (24h/24)
  • Solarbezug (Eigenverbrauch) Doppeltarif: Hochtarif (auch Heures Pleines genannt) und Niedertarif (auch Heures Creuses genannt).

Leistungskosten

In einigen Fällen stellt der Netzbetreiber Leistungskosten (in kW) in Rechnung.

Diese Kosten entsprechen der maximalen Verbrauchsspitze innerhalb eines Monats oder eines Jahres.

Sie wird durch die maximale Energiemenge (kWh) definiert, die während einer Viertelstunde verbraucht und mit 4 multipliziert wird.

Durch die Eingabe eines Leistungstarifs im Portal werden diese Leistungskosten proportional zur eigenen Spitzenleistung auf die Nutzer des Standorts verteilt und erscheinen auf ihrer Verbraucherrechnung oder Individualabrechnung.

Aufschlag für bestimmte Lösungen

Bei den Lösungen Mobility (Ladestationen), Washaccess (Kollektives Wäschemanagement) und EBike (Laden von Elektrofahrrädern) kann der Eigentümer einen erhöhten kWh-Tarif festlegen, um sowohl die Stromausgaben als auch die Kosten für die Bereitstellung und Abschreibung der Hardware zu decken.

Es wird zum Beispiel empfohlen, einen Tarif von CHF 1.00 bis CHF 1.50 pro kWh für die Nutzung der Waschküchen und das Laden von Elektrofahrrädern anzuwenden.

2. Andere fixe Gebühren

Fixe Gebühren werden unabhängig vom Verbrauch in Rechnung gestellt.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um folgende Elemente:

  • Die Verwaltungsgebühren von Climkit gemäss den installierten Lösungen
  • Abbonement des EW/VNB-Zählers, verteilt auf die Verbraucher
  • Miete oder Bereitstellung einer Ladestation durch den Eigentümer. Empfohlener Preis: CHF 30.- bis 40.- pro Monat.

Dem Eigentümer oder Verwalter steht es frei, diese den Bewohnern weiterzuverrechnen oder nicht. Wenn dies der Fall ist, erscheinen diese Elemente separat auf den an die Bewohner versandten Individualabrechnungen oder Verbraucherrechnungen.

3. Thermisch und Wasser

In der Regel werden Heizung und Wasser nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern die damit verbundenen Kosten werden einfach proportional zum individuellen Verbrauch verteilt (siehe Nebenkostenabrechnung unten).

Dennoch ist es in bestimmten Fällen möglich, diese Art von Verbrauch mit einem Tarif pro kWh für Wärme und pro m³ für Wasser abzurechnen (Wärme-Contracting, Camping usw.).

Climkit zieht keine Akonto Nebenkosten ein.

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FAQ für Eigentümer

Abrechnungstarife im Rahmen des ZEV

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