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Abrechnungs Tarife

Alle über Zähler erfassten Komponenten können in Rechnung gestellt werden.

Andere feste Gebühren wie Verwaltungskosten können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

Die Tarife werden bei der administrativen Einrichtung festgelegt und können anschließend über das Online-Portal geändert werden.

1. Elektrizität

Die Elektrizität wird in kWh gemessen.

Sie wird sowohl für Stromzähler als auch für Ladestationen für Elektrofahrzeuge, den Gemeinschaftswaschküchenbetreiber usw. in Rechnung gestellt.

Es wird je nach Herkunft der Energie (Solar oder Netz) und dem Zeitpunkt des Verbrauchs am Tag oder Wochentag ein anderer Tarif angewendet.

Im Rahmen der RCP in Mietshäusern ist die Preisgestaltung geregelt. Siehe Tarifierung im Rahmen der RCP.

Wir haben folgende verschiedene Elektrizitätstarife:

Elektrizität aus dem Netz

  • Eintarifnetz: Ein Einheitstarif für den gesamten Tag (24h/24)
  • Zweitarifnetz: Hochtarif (auch Hochtarif - HT genannt) und Niedertarif (auch Niedertarif - NT genannt).

Die Wahl zwischen Ein- oder Zweitarif wird in der Regel durch die Versorgungsart des lokalen EW/VNB bestimmt.

Dieser legt auch die Stunden für Hoch- und Niedertarif fest. Im Allgemeinen ist der Tarif nachts sowie samstags und sonntags ganztägig niedrig.

Solarenergie (aus der Photovoltaikanlage)

  • Eintarif Solar: Ein Einheitstarif für den gesamten Tag (24h/24)
  • Zweitarif Solar: Hochtarif (auch Hochtarif genannt) und Niedertarif (auch Niedertarif genannt).

Leistungskosten

In einigen Fällen berechnet der Netzbetreiber Leistungskosten (in kW).

Diese Kosten geben den maximalen Leistungsspitze an, die innerhalb eines Monats oder Jahres verbraucht wird.

Sie wird durch die maximal verbrauchte Energiemenge (kWh) innerhalb von 1/4 Stunde multipliziert mit 4 definiert.

Durch die Eingabe eines Leistungstarifs auf dem Portal werden diese Leistungskosten proportional zur eigenen Leistungspitze auf die Benutzer des Standorts verteilt und erscheinen auf deren individueller Rechnung oder Abrechnung.

Aufschläge für bestimmte Lösungen

Bei den Lösungen Mobility (Ladestationen), Washaccess (Betreiber der Gemeinschaftswaschküchen) und EBike (Aufladen von Elektrofahrrädern) kann der Eigentümer einen erhöhten kWh-Tarif festlegen, um sowohl die Stromkosten als auch die Kosten für die Bereitstellung und Amortisation der Ausrüstung abzudecken.

Zum Beispiel wird empfohlen, einen Tarif von CHF 1.00 bis CHF 1.50 pro kWh für die Nutzung von Gemeinschaftswaschküchen und das Aufladen von Elektrofahrrädern zu verlangen.

2. Andere feste Gebühren

Feste Gebühren werden unabhängig vom Verbrauch in Rechnung gestellt.

Dies sind hauptsächlich die folgenden Posten:

  • Climkit Verwaltungskosten je nach installierter Lösung
  • EW/VNB Gebühren, aufgeteilt auf die Verbraucher
  • Miete oder Bereitstellung einer Ladestation durch den Eigentümer. Empfohlener Preis: CHF 30.- bis 40.- pro Monat.

Der Eigentümer oder der Verwalter kann frei entscheiden, ob er diese Kosten den Bewohnern in Rechnung stellt oder nicht. Wenn ja, werden diese Posten gesondert auf den an die Bewohner gesendeten Abrechnungen oder Rechnungen ausgewiesen.

3. Thermische Energie und Wasser

In der Regel wird thermische Energie (Heizung) und Wasser nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern die damit verbundenen Kosten werden einfach proportional zum individuellen Verbrauch verteilt (siehe Nebenkostenabrechnung unten).

Es ist jedoch in einigen Fällen möglich, diese Art von Verbrauch mit einem Tarif pro kWh für Thermik und pro m³ für Wasser in Rechnung zu stellen (thermische Verträge, Camping usw.)

Climkit zieht keine Akonto ein.

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FAQ für Standortverantwortliche

Tarifgestaltung im Rahmen der RCP

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