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Rechnungsgebühren
Alles, was von den Zählern gemessen wird, kann in Rechnung gestellt werden.
Auch andere Fixkosten wie z. B. Verwaltungsgebühren können in Rechnung gestellt werden.
Die Gebühren werden bei der administrativen Einrichtung festgelegt und können dann über das Online-Portal bearbeitet werden.
1. Elektrische Energie
Elektrische Energie wird in kWh gemessen.
Elektrische Energie wird sowohl für Stromzähler als auch für Ladestationen für Elektrofahrzeuge, den Wäschemanager usw. berechnet.
Je nachdem, woher die Energie stammt (Solar- oder Netzstrom) und wann sie am Tag oder am Wochentag verbraucht wird, wird ein anderer Tarif angewendet.
Im Rahmen des ZEV in Mietgebäuden ist die Tarifgestaltung geregelt. Siehe Tarifgestaltung im Rahmen des ZEV.
Somit haben wir die folgenden möglichen Tarife für elektrische Energie:
Elektrische Energie aus dem Netz
Standardmäßig werden als Stromtarife die Tarife verwendet, die der VNB für das Gebäude anbietet. Diese Tarife können aber auch vom Eigentümer geändert werden.
Sie setzen sich zusammen aus :
- Einfacher Netzstromtarif: Einheitstarif für den ganzen Tag (24 Stunden am Tag)
- Doppelter Netzwerktarif: Hochtarif (auch bekannt als Hauptverkehrszeit) und Niedertarif (auch bekannt als Nebenverkehrszeit).
Die Wahl zwischen Einfach- und Doppeltarif wird in der Regel durch die Versorgungsart des örtlichen Verteilnetzbetreibers (VNB) bestimmt.
Dieser legt auch fest, zu welchen Zeiten der Hochtarif und der Niedertarif gilt. In der Regel ist der Tarif während der Nacht sowie samstags und sonntags den ganzen Tag über niedrig.
Solarstrom (aus der Photovoltaikanlage)
- Einfacher Solartarif: Einheitstarif für den ganzen Tag (24 Stunden am Tag).
- Doppel-Solartarif: Hochtarif (auch als Vollzeittarif bezeichnet) und Niedertarif (auch als Nebenzeittarif bezeichnet).
Der Solartarif ist in der Regel niedriger (20% weniger) oder gleichwertig mit der Netzenergie.
Es wird empfohlen, einen doppelten Solartarif einzurichten, um eine ähnliche Preisgestaltung wie bei der Energie aus dem Netz anzubieten.
Leistungsgebühren
In einigen Fällen berechnet der Netzbetreiber eine Leistungsgebühr (in kW).
Diese Gebühren entsprechen der maximalen Spitzenleistung, die in einem Monat oder Jahr verbraucht wird.
Sie wird durch die maximale Energiemenge (kWh) definiert, die während einer Viertelstunde verbraucht wird, und mit 4 multipliziert.
Durch die Eingabe eines Leistungstarifs im Portal werden diese Leistungsgebühren proportional zu ihrer eigenen Spitzenleistung auf die Nutzer der Website aufgeteilt und auf ihrer individuellen Rechnung oder Abrechnung ausgewiesen.
Aufschlag für bestimmte Lösungen
Bei den Lösungen Mobility (Ladestationen), Washaccess (Waschküchenmanager) und EBike (Aufladen von Elektrofahrrädern) kann der Eigentümer einen erhöhten Tarif pro kWh festlegen, um sowohl die Stromkosten als auch die Kosten für die Bereitstellung und Amortisation der Geräte zu decken.
Beispielsweise wird für die Nutzung von Waschküchen ein Tarif von CHF 1.00 bis CHF 1.50 pro kWh empfohlen.
2. Andere Fixkosten
Fixkosten werden unabhängig vom Verbrauch in Rechnung gestellt.
Dazu gehören vor allem die folgenden Posten:
- Climkit Managementgebühre
- Fixe Kosten des VNB (z. B. Miete des Zählers, fixe Anschlussgebühr etc.)
- Miete oder Bereitstellung einer Ladestation durch den Eigentümer.
Es steht dem Eigentümer oder Verwalter frei, ob er diese Kosten den Bewohnern in Rechnung stellt oder nicht. Wenn dies der Fall ist, werden diese Posten in den Abrechnungen oder Rechnungen, die den Bewohnern zugeschickt werden, separat aufgeführt.
3. Wärmeenergie und Wasser
Im Allgemeinen werden Wärmeenergie (Heizung) und Wasser nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern die damit verbundenen Nebenkosten werden einfach proportional zum individuellen Verbrauch verteilt (siehe Nebenkostenabrechnungen unten).
Dennoch ist es in einigen Fällen möglich, diese Art von Verbrauch mit einem Tarif pro kWh für Wärmeenergie und pro m3 für Wasser in Rechnung zu stellen.
4. Antrag auf eine Anzahlung
Climkit kann auch periodisch Vorauszahlungen einziehen, z. B. für die Heizkosten in Eigentumswohnungen oder bei Wärmecontracting.
In Mietshäusern werden die Vorauszahlungen für die Nebenkosten direkt von der Vermieterin mit der Mietzahlung eingezogen.