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Abrechnungstarife

Alles, was von den Zählern gemessen wird, kann abgerechnet werden.

Weitere Pauschalkosten wie Verwaltungsgebühren können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

Die Tarife werden bei der administrativen Einrichtung festgelegt und können anschließend über das Online-Portal geändert werden.

1. Elektrische Energie

Die elektrische Energie wird in kWh gemessen.

Sie wird sowohl für elektrische Energiezähler als auch für Ladestationen für Elektrofahrzeuge, den Waschraumverwalter usw. abgerechnet.

Ein anderer Tarif wird je nach Herkunft der Energie (Solar oder Netz) und dem Zeitpunkt des Verbrauchs am Tag oder Wochentag angewendet.

Im Rahmen des RCP in Mietgebäuden ist die Preisgestaltung geregelt. Siehe Preisgestaltung im Rahmen des RCP.

Wir haben folgende unterschiedliche Tarife für elektrische Energie:

Elektrische Energie aus dem Netz

  • Einstarifnetz: einheitlicher Tarif für den ganzen Tag (24 Stunden)
  • Doppeltarifnetz: Hochtarif (auch als Hauptzeiten - HP bezeichnet) und Niedertarif (auch als Nebenzeiten - HC bezeichnet).

Die Wahl zwischen Einfach- oder Doppeltarif wird in der Regel vom lokalen Netzbetreiber (GRD) festgelegt.

Letzterer definiert auch die Zeiten für Hochtarif und Niedertarif. In der Regel ist der Tarif in der Nacht sowie samstags und sonntags ganztägig niedrig.

Solarenergie (aus der Photovoltaikanlage)

  • Einstarifsolar: einheitlicher Tarif für den ganzen Tag (24 Stunden)
  • Doppeltarifsolar: Hochtarif (auch als Hauptzeiten bezeichnet) und Niedertarif (auch als Nebenzeiten bezeichnet).

Leistungsgebühren

In einigen Fällen erhebt der Netzbetreiber Leistungsgebühren (in kW).

Diese Kosten entsprechen dem maximalen Leistungspeak, der in einem Monat oder Jahr verbraucht wird.

Er wird durch die maximal verbrauchte Energiemenge (kWh) während eines Zeitraums von 15 Minuten definiert und mit 4 multipliziert.

Durch die Eingabe eines Leistungstarifs im Portal werden diese Leistungsgebühren proporcional unter den Nutzern des Standorts aufgeteilt, entsprechend ihrem eigenen Leistungspeak und erscheinen auf ihrer Rechnung oder individuellen Abrechnung.

Aufschlag für bestimmte Lösungen

Im Falle der Mobility-Lösungen (Ladestationen), Washaccess (Waschraumverwalter) und eBike (Laden von elektrischen Fahrrädern) kann der Eigentümer einen erhöhten Tarif pro kWh festlegen, um sowohl die Stromkosten als auch die Bereitstellungs- und Abschreibungskosten der Geräte zu decken.

Es wird empfohlen, einen Tarif von CHF 1.00 bis CHF 1.50 pro kWh für die Nutzung der Waschräume und das Laden von elektrischen Fahrrädern anzuwenden.

2. Weitere feste Gebühren

Die festen Gebühren werden unabhängig von den Verbrauchsmengen abgerechnet.

Es handelt sich hauptsächlich um folgende Elemente:

  • Verwaltungsgebühren von Climkit entsprechend den vorhandenen Lösungen
  • Abonnement des Zählers des GRD, verteilt auf die Verbraucher
  • Vermietung oder Bereitstellung einer Ladestation durch den Eigentümer. Empfohlener Preis: CHF 30.- bis 40.- pro Monat.

Der Eigentümer oder Verwalter kann entscheiden, ob er diese den Bewohnern in Rechnung stellt oder nicht. Falls ja, erscheinen diese Elemente getrennt auf den Abrechnungen oder Rechnungen, die an die Bewohner gesendet werden.

3. Thermische Energie und Wasser

Im Allgemeinen werden thermische Energie (Heizung) und Wasser nicht direkt abgerechnet, sondern die damit verbundenen Kosten werden einfach proportional zu den individuellen Verbrauchsmengen aufgeteilt (siehe Abrechnungen der Lasten unten).

Dennoch ist es in bestimmten Fällen möglich, diese Art des Verbrauchs mit einem Tarif von kWh für thermische Energie und m³ für Wasser abzurechnen (thermisches Contracting, Camping usw.).

Climkit erhebt keine Akontozahlung.

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