Inhaltsübersicht

Abrechnungstarife

Alles, was von den Zählern gemessen wird, kann in Rechnung gestellt werden.

Andere fixe Gebühren wie Verwaltungsgebühren können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

Die Tarife werden während der administrativen Einrichtung festgelegt und können später über das Online-Portal geändert werden.

1. Elektrizität

Die Elektrizität wird in kWh gemessen.

Sie wird sowohl für Stromzähler als auch für Ladestationen für Elektrofahrzeuge, das kollektive Wäschemanagement usw. fakturiert.

Je nach Herkunft der Energie (Solarbezug (Eigenverbrauch) oder Netzbezug) und dem Zeitpunkt des Verbrauchs im Tagesverlauf oder am Wochentag wird ein unterschiedlicher Tarif angewendet.

Im Rahmen des ZEV in Mietobjekten ist die Preisgestaltung reglementiert. Siehe Tarifgestaltung im Rahmen des ZEV.

Wir haben somit die folgenden verschiedenen Tarife für Elektrizität:

Elektrizität aus dem Netz

  • Einfacher Netztarif: Einheitstarif für den ganzen Tag (rund um die Uhr)
  • Doppelter Netztarif: Netzbezug (Normaltarif) (auch Hochtarif genannt - HT) und Netzbezug (Niedertarif) (auch Niedertarif genannt - NT).

Die Wahl zwischen einfachem oder doppeltem Tarif wird in der Regel durch die Versorgungsart des lokalen EW/VNB (Elektrizitätswerk/Verteilnetzbetreiber) definiert.

Dieser legt auch die Zeiten für Hoch- und Niedertarif fest. Im Allgemeinen ist der Tarif nachts sowie samstags und sonntags ganztägig niedrig.

Solarbezug (Eigenverbrauch) (aus der PV-Anlage)

  • Einfacher Solartarif: Einheitstarif für den ganzen Tag (rund um die Uhr)
  • Doppelter Solartarif: Hochtarif (auch Normaltarif genannt) und Niedertarif.

Leistungsgebühren

In bestimmten Fällen stellt der Netzbetreiber Leistungsgebühren (in kW) in Rechnung.

Diese Gebühren entsprechen der maximalen Leistungsspitze, die während eines Monats oder eines Jahres verbraucht wurde.

Sie wird durch die maximale Energiemenge (kWh) definiert, die während einer Viertelstunde verbraucht und mit 4 multipliziert wird.

Durch Eingabe eines Leistungstarifs im Portal werden diese Leistungsgebühren proportional zu ihrer eigenen Leistungsspitze unter den Verbrauchern am Standort aufgeteilt und erscheinen auf ihrer Verbraucherrechnung oder Individualabrechnung.

Aufschlag für bestimmte Lösungen

Bei den Lösungen Mobility (Ladestationen), Washaccess (kollektives Wäschemanagement) und EBike (Laden von E-Bikes) kann der Eigentümer einen erhöhten Tarif pro kWh festlegen, um sowohl die Stromkosten als auch die Kosten für die Bereitstellung und Abschreibung der Geräte zu decken.

Es wird zum Beispiel empfohlen, einen Tarif von CHF 1.00 bis CHF 1.50 pro kWh für die Nutzung der Waschküchen und das Aufladen von E-Bikes anzuwenden.

2. Andere fixe Gebühren

Fixkosten werden unabhängig vom Verbrauch in Rechnung gestellt.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um folgende Elemente:

  • Die Climkit Verwaltungsgebühren entsprechend den installierten Lösungen
  • Abbonement des EW/VNB-Zählers, verteilt auf die Verbraucher
  • Mietkosten für EV-Ladestationen oder Bereitstellung einer Ladestation durch den Eigentümer. Empfohlener Preis: CHF 30.- bis 40.- pro Monat.

Dem Eigentümer oder Verwalter steht es frei, diese den Bewohnern weiter zu verrechnen oder nicht. Wenn dies der Fall ist, erscheinen diese Elemente separat auf den an die Bewohner gesendeten Abrechnungen oder Rechnungen.

3. Thermische Energie und Wasser

Im Allgemeinen werden thermische Energie (Heizung) und Wasser nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern die damit verbundenen Nebenkosten werden einfach proportional zum individuellen Verbrauch verteilt (siehe Nebenkostenabrechnung unten).

Dennoch ist es in bestimmten Fällen möglich, diese Art von Verbrauch mit einem Tarif pro kWh für Wärme und pro m³ für Wasser in Rechnung zu stellen (Wärme-Contracting, Camping usw.).

Climkit zieht keine Akonto Nebenkosten ein.

Wie haben wir abgeschnitten?

FAQ für Eigentümer

Tarifierung im Rahmen des ZEV

Kontakt