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- Tarifierung im Rahmen des ZEV
Tarifierung im Rahmen des ZEV
Aktualisiert
von Nicolas Vodoz
Im Rahmen eines ZEV wird der Eigentümer (oder die PPE) zum Stromlieferanten für die Bewohner des Gebäudes und übernimmt die typischen Verantwortlichkeiten des Netzbetreibers (EW/VNB). Dazu gehören Investitionen, Energieversorgung, Wartung der Anlagen sowie die Zähler- und Abrechnungsdienste für den Verbrauch.
Artikel 16 der Energieverordnung (OEne) legt fest, wie die Preise, die den Verbrauchern in Rechnung gestellt werden, zu berechnen sind. Ziel ist es, die Investitionen des Eigentümers rentabel zu gestalten und die Mieter vor möglichen Missbräuchen zu schützen. Im Rahmen einer PPE sind die Miteigentümer frei, die Tarife anzuwenden, die sie wünschen.
Hier sind die 4 Kostenelemente, die bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden müssen:
1. Entnommene Elektrizität aus dem Netz
Die Kosten für die aus dem Netz entnommene Elektrizität umfassen alle Elemente, die vom EW/VNB an das ZEV in Rechnung gestellt werden: Energie, Netznutzung, Steuern und Abonnement des Einspeisezählers.
Diese Kosten werden ohne Marge an die Verbraucher weiterberechnet.
In einem Mikronetz, in dem mehrere Gebäude an denselben Netzwerkanschluss angeschlossen sind, legt der Eigentümer jedoch einen Tarif fest, um seine Investitionen sowie die Wartungskosten im Zusammenhang mit dem Anschluss der Gebäude (Verkabelung, Transformatoren usw.) zu decken. In diesem Fall wird der Preis, den die Verbraucher zahlen müssen, nach der Methode der effektiven Kosten für Solarstrom bestimmt, wie unten erklärt.
2. Solarstrom
Die Kosten für den intern produzierten Strom werden durch den Verkauf des Photovoltaik-Stroms an die Verbraucher und durch den Verkauf des Überschusses, der ins EW/VNB eingespeist wird, gedeckt. Die Vorschriften bieten zwei Methoden zur Festlegung des Tarifs für den an Verbraucher des ZEV verkauften Solarstrom an:
- Die Pauschale: Der Tarif beträgt maximal 80 % des Standardstromtarifs (ohne Berücksichtigung von Spitzen- und Nebenzeiten) des EW/VNB, den der Verbraucher zahlen würde, wenn er kein Mitglied des ZEV wäre. In diesem Fall muss der Tarif den Mietern nicht gerechtfertigt werden.
- Die effektiven Kosten: Der Tarif wird auf der Grundlage der effektiven Produktionskosten für Elektrizität nach Abzug der Einnahmen aus dem Verkauf des Überschusses berechnet. Wenn der berechnete Tarif unter dem Standardtarif liegt, wird die Differenz zwischen dem Eigentümer und dem Mieter geteilt. Wenn der berechnete Preis über dem Standardtarif liegt, muss der Tarif dem Standardtarif entsprechen, da der Eigentümer kein Recht hat, mehr zu verrechnen.
Die effektiven Kosten umfassen:
- Die Abschreibung der relevanten Investitionen (Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Verkabelung bis zum elektrischen Verteiler, Installationskosten, einschließlich Montage und Gerüstbau)
- Die Zinsen auf die Abschreibung, berechnet nach dem WACC (gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz) der Produktion (für 2025 auf 3.98 % festgelegt)
- Die Betriebs- und Wartungskosten (Wartung, Reparatur und Ersatz der Anlage, Kontrolle und Überwachung der Anlage, regelmäßige Wartung, OIBT-Überprüfungen, Reinigung der Anlage, Verwaltungskosten usw.)
Climkit empfiehlt aus offensichtlichen Gründen der Vereinfachung die Pauschalenmethode. Sobald diese Methode vom Eigentümer ausgewählt wird, passt Climkit den Solartarif jährlich basierend auf Änderungen der Tarife des lokalen EW/VNB an.
3. Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten umfassen alle Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung des ZEV, wie die Ablesung und Übertragung der Zählerdaten, die Erstellung der Abrechnungen, die Rechnungsstellung an die Verbraucher und die Bearbeitung von Zahlungen sowie die Zahlung der Rechnung für den Netzbezug.
Bei einem Anbieter wie Climkit werden die Verwaltungskosten für die Zählerablesung und Rechnungsstellung direkt an die Verbraucher weitergegeben. Climkit bietet die Ablesung der Zähler und die Erstellung der Abrechnungen (3.50 CHF/Monat) und optional die Rechnungsstellung und das Inkasso (6.50 CHF/Monat) an. Weitere Informationen finden Sie im Detail der Climkit-Dienstleistungen.
4. Zählerabonnement
Wenn der Eigentümer die Zähler finanziert, müssen diese Investitionen wie die der Produktionsanlagen behandelt werden. Die Lebensdauer der elektronischen Zähler beträgt 10 bis 15 Jahre. Die jährlichen Kosten der Zähler werden über eine konstante Rente über die Abschreibungsdauer berechnet, zu der die Zinsen, die durch den WACC für die Produktion definiert sind, hinzukommen.
Wenn die Installation eines Zählers zwischen 200 und 250 CHF für eine Lebensdauer von 10 Jahren kostet und 4 % Zinsen hinzukommen, kann der Eigentümer ein "Zählerabonnement" von 2.00 bis 2.50 CHF pro Monat und Zähler von den Verbrauchern verlangen. Daher erhöht der Kauf der Zähler durch den Eigentümer nicht die Kosten, sondern vielmehr seine Investition, ohne die Rentabilität zu beeinträchtigen.
Climkit bietet im Rahmen seines Abrechnungsdienstes an, das Zählerabonnement direkt bei den Verbrauchern im Auftrag des Eigentümers einzuziehen.
Referenzen:
- Energieverordnung (OEne) vom 01.02.2024
- Der Eigenverbrauch von Strom, David Sifonios, Propriétaires Services SA, 2023.