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Abrechnungstarife

Alles, was von den Zählern gemessen wird, kann abgerechnet werden.

Andere Fixkosten wie Verwaltungsgebühren können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

Die Tarife werden bei der administrativen Einrichtung festgelegt und können anschliessend über das Online-Portal geändert werden.

1. Elektrische Energie

Elektrische Energie wird in kWh gemessen.

Sie wird sowohl für Stromzähler als auch für Ladestationen für Elektrofahrzeuge, das kollektive Wäschemanagement usw. abgerechnet.

Je nach Herkunft der Energie (Solar oder Netz) und dem Zeitpunkt des Verbrauchs während des Tages oder des Wochentags wird ein unterschiedlicher Tarif angewendet.

Im Rahmen des ZEV in Mietliegenschaften ist die Tarifierung reglementiert. Siehe Tarifierung im Rahmen des ZEV.

Wir haben somit folgende verschiedene Tarife für elektrische Energie:

Elektrische Energie aus dem Netz

  • Einfachtarif Netz: Einheitstarif für den ganzen Tag (24h/24)
  • Doppeltarif Netz: Hochtarif (auch Normaltarif genannt) und Niedertarif.

Die Wahl zwischen Einfach- oder Doppeltarif wird im Allgemeinen durch das Versorgungsmodell des lokalen EW/VNB bestimmt.

Dieser legt auch die Zeiten für Hoch- und Niedertarif fest. Im Allgemeinen gilt der Niedertarif während der Nacht sowie samstags und sonntags ganztägig.

Solarenergie (aus der Photovoltaikanlage)

  • Einfachtarif Solar: Einheitstarif für den ganzen Tag (24h/24)
  • Doppeltarif Solar: Hochtarif (auch Normaltarif genannt) und Niedertarif.

Leistungskosten

In bestimmten Fällen stellt der EW/VNB Leistungskosten (in kW) in Rechnung.

Diese Kosten entsprechen der maximal verbrauchten Leistungsspitze während eines Monats oder eines Jahres.

Sie wird durch die maximale Energiemenge (kWh) definiert, die während einer Viertelstunde verbraucht und mit 4 multipliziert wird.

Durch die Eingabe eines Leistungstarifs auf dem Portal werden diese Leistungskosten proportional zu ihrer eigenen Leistungsspitze unter den Nutzern des Standorts aufgeteilt und erscheinen auf ihrer Rechnung oder Individualabrechnung.

Zuschlag für bestimmte Lösungen

Bei den Lösungen Mobility (Ladestationen), Washaccess (kollektives Wäschemanagement) und eBike (Laden von E-Bikes) kann der Eigentümer einen erhöhten Tarif pro kWh festlegen, um sowohl die Stromkosten als auch die Bereitstellungs- und Amortisationskosten der Ausrüstung zu decken.

Es wird beispielsweise empfohlen, einen Tarif von CHF 1.00 bis CHF 1.50 pro kWh für die Nutzung der Waschküchen und das Laden von E-Bikes anzuwenden.

2. Andere Fixkosten

Fixkosten werden unabhängig vom Verbrauch in Rechnung gestellt.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um folgende Elemente:

  • Die Climkit Verwaltungsgebühren gemäss den eingerichteten Lösungen
  • Zählerabonnement des EW/VNB verteilt auf die Verbraucher
  • Miete oder Bereitstellung einer Ladestation durch den Eigentümer. Empfohlener Preis: CHF 30.- bis 40.- pro Monat.

Dem Eigentümer oder Verwalter steht es frei, diese an die Bewohner weiterzugeben oder nicht. Wenn dies der Fall ist, erscheinen diese Positionen separat auf den Abrechnungen oder Rechnungen, die an die Bewohner gesendet werden.

3. Thermische Energie und Wasser

Im Allgemeinen werden thermische Energie (Heizung) und Wasser nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern die entsprechenden Nebenkosten werden einfach proportional zum individuellen Verbrauch verteilt (siehe Nebenkostenabrechnung unten).

Dennoch ist es in bestimmten Fällen möglich, diese Art von Verbrauch mit einem Tarif pro kWh für Wärme und pro m³ für Wasser abzurechnen (Wärme-Contracting, Camping usw.).

Climkit zieht keine Akontozahlungen ein.

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FAQ für Eigentümer

Tarifierung im Rahmen des ZEV

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