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Abrechnungstarife

Alles, was durch die Zähler gemessen wird, kann in Rechnung gestellt werden.

Auch andere Fixkosten wie Verwaltungspauschalen können in Rechnung gestellt werden.

Die Tarife werden bei der administrativen Einrichtung festgelegt und können anschliessend über das Online-Portal angepasst werden.

1. Elektrische Energie

Die elektrische Energie wird in kWh gemessen.

Sie wird sowohl für Stromzähler als auch für Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Wäschereiverwalter usw. in Rechnung gestellt.

Es wird ein unterschiedlicher Tarif angewendet, abhängig von der Herkunft der Energie (Solar oder Netz) und dem Zeitpunkt des Verbrauchs am Tag oder Wochentag.

Im Rahmen des ZEV in Mietshäusern ist die Tarifgestaltung reguliert. Siehe Tarifgestaltung im Rahmen des ZEV.

Wir verfügen über die folgenden verschiedenen Tarife für elektrische Energie:

Elektrische Energie aus dem Netz

  • Einfachtarif Netz: Einheitstarif für den ganzen Tag (24h/24)
  • Doppeltarif Netz: Hochtarif (auch Hochtarif genannt) und Niedertarif (auch Niedertarif genannt).

Die Wahl zwischen Einfach- oder Doppeltarif wird im Allgemeinen durch die Versorgungsart des lokalen Verteilnetzbetreibers (EV/VNB) bestimmt.

Dieser legt auch die Stunden für den Hochtarif und den Niedertarif fest. Im Allgemeinen ist der Tarif nachts sowie Samstag und Sonntag ganztägig niedrig.

Solarelektrische Energie (aus der Photovoltaikanlage)

  • Einfachtarif Solar: Einheitstarif für den ganzen Tag (24h/24)
  • Doppeltarif Solar: Hochtarif (auch Hochtarif genannt) und Niedertarif (auch Niedertarif genannt).

Leistungspreise

In manchen Fällen berechnet der Netzbetreiber Leistungspreise (in kW).

Diese Gebühren entsprechen dem maximalen Leistungsspitze, der innerhalb eines Monats oder Jahres verbraucht wurde.

Sie wird durch die Menge der in 1/4 Stunde maximal verbrauchten Energie (kWh), multipliziert mit 4, definiert.

Durch Eingabe eines Leistungstarifs im Portal werden diese Leistungspreise proportional zum eigenen Leistungsgipfel auf die Benutzer der Anlage aufgeteilt und auf deren Rechnung oder Einzelabrechnung ausgewiesen.

Zuschläge für bestimmte Lösungen

Bei den Lösungen Mobility (Ladestationen), Washaccess (Wäschereiverwaltung) und EBike (Aufladen von Elektrofahrrädern) kann der Eigentümer einen erhöhten kWh-Tarif festlegen, um sowohl die Stromkosten als auch die Kosten für die Bereitstellung und Abschreibung der Geräte zu decken.

Zum Beispiel wird für die Nutzung der Waschküchen und das Aufladen von Elektrofahrrädern ein Tarif von CHF 1.00 bis CHF 1.50 pro kWh empfohlen.

2. Andere Fixkosten

Die Fixkosten werden unabhängig vom Verbrauch in Rechnung gestellt.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um die folgenden Posten:

  • Climkit-Verwaltungsgebühren je nach installierten Lösungen
  • EV/VNB-Zählerabonnement, aufgeteilt unter den Verbrauchern
  • Miete oder Bereitstellung einer Ladestation durch den Eigentümer. Empfohlener Preis: CHF 30.- bis 40.- pro Monat.

Der Eigentümer oder Verwalter kann frei entscheiden, ob er diese den Bewohnern in Rechnung stellt oder nicht. Falls ja, werden diese Posten separat auf den Abrechnungen oder Rechnungen aufgeführt, die an die Bewohner gesendet werden.

3. Thermische Energie und Wasser

Generell werden thermische Energie (Heizung) und Wasser nicht direkt abgerechnet, sondern die damit verbundenen Kosten werden einfach proportional zum individuellen Verbrauch aufgeteilt (siehe Nebenkostenabrechnung unten).

In einigen Fällen ist es jedoch möglich, diese Art von Verbrauch mit einem kWh-Tarif für die thermische Energie und einem m³-Tarif für das Wasser abzurechnen (thermische Verträge, Camping usw.)

Climkit zieht keine Akontozahlungen ein.

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FAQ für Eigentümer

Tarifgestaltung im Rahmen des ZEV

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